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Weitere Hilfen

Wenn eine Sehbeeinträchtigung bleibt

Manchmal bleibt trotz aller Vorbeugung und Behandlungen eine dauerhafte Sehbeeinträchtigung zurück, die sich auch mit der bestmöglichen Brille oder Kontaktlinsen nicht ausgleichen lässt. In solchen Situationen können vergrößernde Sehhilfen und andere Hilfsmittel viel bewirken – damit Sie weiter lesen, Ihren Blutzucker selbst messen, Ihre Therapie eigenständig durchführen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Zwei Dinge sollten vorher geklärt sein: Der Blutzucker sollte stabil eingestellt sein, denn Schwankungen verändern die benötigte Brillenstärke. Und das verbliebene Sehvermögen sollte sich stabilisiert haben – sonst passt das Hilfsmittel womöglich schon bald nicht mehr. Eine enge Abstimmung mit Ihrer Diabetologin oder Ihrem Hausarzt ist dabei wichtig.

Welche Hilfsmittel gibt es?

Das Spektrum reicht von optisch oder elektronisch vergrößernden Sehhilfen über Assistenzfunktionen auf dem Smartphone bis zu Geräten, die Texte vorlesen. Die Kosten können teilweise von der Krankenkasse oder anderen Kostenträgern übernommen werden, etwa im Rahmen der beruflichen Rehabilitation.

Wichtig: Klären Sie die Kostenübernahme immer vor der Anschaffung.

Angepasst werden solche Sehhilfen in spezialisierten augenärztlichen Einrichtungen, bei besonders geschulten Optikern sowie in Berufsförderungswerken oder durch geschulte Spezialisten von Selbsthilfeorganisationen.

Bei hochgradiger Sehbeeinträchtigung

Eine hochgradige beidseitige Sehbeeinträchtigung oder gar Erblindung durch diabetische Retinopathie ist heute deutlich seltener geworden. Tritt sie aber ein, können spezielle Hilfen frühzeitig genutzt werden: der Blindenlangstock, ein Orientierungs- und Mobilitätstraining, das Erlernen der Brailleschrift sowie Alltagshilfen.

Je nach Ausmaß der Beeinträchtigung können außerdem sinnvoll sein: ein Training lebenspraktischer Fähigkeiten (Einkaufen, Kochen und anderes), psychosoziale Unterstützung sowie die Beantragung von Nachteilsausgleichen und Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.

Abhängig vom Ausmaß der Sehbeeinträchtigung kann ein finanzieller Nachteilsausgleich oder Merkzeichen beantragt werden.

Ausführliche Informationen

Ausführliche Informationen zu Rehabilitation und vergrößernden Sehhilfen finden Sie in der S3-Leitlinie „Spezielle Diagnostik und Therapie von Netzhautkomplikationen bei Diabetes“:

S3-Leitlinie ansehen